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Fassade 2 IN VIA
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wir sind offen

Damit keine Fragen offen bleiben

Wenn Sie sich für uns und eine Mitarbeit oder ein Engagement in unserem Verband interessieren, dann haben Sie vielleicht Fragen, die wir gerne hier schon klären möchten. Wir sind ein katholischer Sozialverband, aber wir dienen - so wie wir es ausdrücklich in unserem Leitbild beschreiben - allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Identität und Unterstützungsbedarf. Aber müssen Sie denn dann nicht auch katholisch sein, um für uns zu arbeiten?

Diese und andere Fragen werden uns häufig gestellt, daher finden unsere Antworten darauf direkt hier:

Bei IN VIA Köln sind Menschen unabhängig ihrer Nationalität, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Lebensform tätig. Sie setzen sich für die Belange benachteiligter Menschen ein. Wir sind davon überzeugt, dass alle Mitarbeitenden dazu beitragen, unseren Auftrag der Nächstenliebe sicht- und erlebbar zu machen. Es ist uns wichtig, dass sie zu unseren christlichen Werten stehen. Katholisch müssen sie aber nicht sein.

Wenn katholische Mitarbeiter*innen während ihrer Tätigkeit bei IN VIA aus der Kirche austreten möchten, findet ein Gespräch mit Vorgesetzten, Vorstand und geistlichem Beirat statt, in dem die Beweggründe erörtert und die möglichen Auswirkungen auf die Tätigkeit geprüft werden. 

Es gibt keinen Automatismus, wonach Personen, die aus der Kirche austreten, ihre Anstellung verlieren. Bei Kirchenaustritt möchten wir gerne die Gründe verstehen und nehmen Gewissensentscheidungen ernst.

Die sogenannte ‚persönliche Lebensführung‘ belassen wir da, wo sie hingehört: in Ihrem privaten Bereich. So sind z.B. weder die gleichgeschlechtliche Zivilehe oder die Wiederheirat nach einer Scheidung ein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung bei IN VIA Köln.

Um dies zu bekräftigen, hat sich IN VIA im August 2022 ausdrücklich den zehn Zusagen für Mitarbeitende der Caritas als Selbstverpflichtung angeschlossen, die deutlich machen, wofür wir stehen und wie wir uns das Miteinander in der Dienstgemeinschaft vorstellen. Dies soll allen Mitarbeitenden deutlich machen: Bei uns seid ihr willkommen.

Einige Monate später, im Herbst 2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht, reformiert und dabei klar gemacht: Wie die Menschen privat leben, wen sie lieben, ist einzig und allein ihre Sache und hat den Arbeitgeber nicht (mehr) zu interessieren. Das war lange anders. Die Reform ist ein Paradigmenwechsel, für den sich die katholischen Fachverbände stark eingesetzt haben und den sie ausdrücklich begrüßen.  

Der Caritasrat, das Aufsichtsorgan unseres Spitzenverbandes, dem Deutschen Caritasverband, hat im Übrigen im Jahr 2020 die Kommission Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt eingesetzt. Im März 2022 hat der Caritasrat das Vielfaltsverständnis der Caritas und der angeschlossenen Fachverbände formuliert und betont, dass es keine Diskriminierung in der Arbeit des Caritasverbandes und ihrer Fachverbände geben darf.

Als katholischer Fachverband sind wir dem Tarifsystem des Deutschen Caritasverbandes (AVR) zugehörig. Dieser sieht bundesweit einheitliche Regelungen im Arbeitsrecht für die Einrichtungen und Dienste der Fachverbände wie IN VIA Köln vor. Neben dem Bundestarif kann es regionale Tarife geben, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie werden von Regionalkommissionen ausgehandelt.

Die Vergütungen in der AVR orientieren sich an den Tarifen im öffentlichen Dienst. Sie liegen in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich gezahlt werden.

Mehr Informationen zur AVR finden Sie hier.

IN VIA Köln ist es wichtig, Nächstenliebe in der Begleitung, Beratung oder Unterstützung von Menschen konkret werden zu lassen. Dafür braucht es Mitarbeitende, die sich gerne für andere einbringen und die christlichen Werten positiv gegenüberstehen. Wie Sie privat ihr Leben gestalten, ist nicht entscheidend. Wir sagen unseren (künftigen) Mitarbeitenden zu, dass sie in ihrer Vielfalt willkommen sind und das Angebot von IN VIA Köln bereichern.

In Deutschland gilt das Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit. Das Grundgesetz sichert dies nicht nur jedem Einzelnen zu (Artikel 4), sondern auch Religionsgemeinschaften (Artikel 140) wie der evangelischen und katholischen Kirche. Die ebenfalls im Grundgesetz festgelegte Trennung von Staat und Kirche drückt sich darin aus, dass sich der Staat in religiösen Angelegenheiten neutral verhält. Er gewährt den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ (Artikel 140 GG, Artikel 137 WRV).


Auf dieser verfassungsrechtlichen Basis haben die evangelische und katholische Kirche ein eigenes Arbeitsrecht entwickelt, das ihrem Selbstverständnis entspricht. Es ist davon geprägt, dass sich die Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen für Menschen in Not engagieren. Damit machen sie deutlich, wofür zum Beispiel IN VIA Köln als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche steht: Gelebte Nächstenliebe.


Die Verantwortung für diesen Dienst übernehmen Leitung und Mitarbeitende gemeinsam. Sie bilden eine Dienstgemeinschaft, die sich durch ein partnerschaftliches, vertrauensvolles und kooperatives Miteinander auszeichnet. Das gilt auch bei der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dafür gibt es Arbeitsrechtliche Kommissionen, in denen Mitarbeitende und Dienstgeber*innen mit gleich vielen gewählten Personen vertreten sind (paritätische Besetzung). Entscheidungen, zum Beispiel zu Tarifveränderungen, müssen einvernehmlich ausgehandelt und von einer Dreiviertelmehrheit befürwortet werden. Vor Ort in den einzelnen Organisationen werden die Mitarbeitenden durch Mitarbeitendenvertretungen (ähnlich den Betriebsräten) repräsentiert.


Da Streiks und Aussperrungen nicht vorgesehen sind, braucht es eine faire und verantwortliche Verhandlungskultur. Konflikte werden in einer neutralen und für beide Seiten verbindlichen Schlichtung geklärt. Dadurch bleiben die Interessen der Mitarbeitenden in allen Fällen gewahrt. Diese Form der Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung wird als „Dritter Weg“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom zweiten Weg, bei dem Tarifpartner*innen ihre Interessen auch in Arbeitskämpfen ausfechten und vom ersten Weg, bei dem Arbeitgeber*innen die arbeitsrechtlichen Bedingungen diktieren.

Ihr Kontakt zu uns

Anna Pastoors

Anna Pastoors

Sachgebietsleitung Verwaltung und Zentrale Dienste
IN VIA e.V.
Stolzestraße 1 a
50674 Köln